Untersuchungshaft

Untersuchungshaft

Termine und Anfragen
0911 / 2425 2080

Untersuchungshaft

Untersuchungshaft bedeutet, dass der Beschuldigte eines Strafverfahrens in Haft genommen wird, bevor er durch ein Gericht wegen der ihm vorgeworfenen Tat verurteilt wurde. Deshalb darf Untersuchungshaft auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und in ganz bestimmten Fällen angeordnet werden. Der Hauptgrund der Anordnung von Untersuchungshaft ist die Annahme von Fluchtgefahr. Die Staatsanwaltschaft geht in der Regel von Fluchtgefahr aus, wenn – bei einer Verurteilung des Beschuldigten – eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe zu erwarten ist.

Unbedingt sofort einen Verteidiger beauftragen!

Bei der Anordnung von Untersuchungshaft ist es besonders wichtig, sofort einen Strafverteidiger zu beauftragen. In den ersten Tagen nach der Festnahme eines Beschuldigten werden bereits wichtige Vorentscheidungen für den späteren Verfahrensausgang getroffen. Ohne Verteidiger ist der Beschuldigte – der oft noch unter dem Schock der Verhaftung steht – meist nicht in der Lage, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Hier machen Verhaftete oft gegenüber dem Ermittlungsrichter Angaben, ohne die rechtlichen Probleme des Falles zu überblicken, die sich später kaum noch korrigieren lassen. Ein versierter Strafverteidiger spricht in diesen Terminen für den Verhafteten und kann oft den Erlass eines Haftbefehls verhindern oder eine Haftverschonung erreichen.

Im Falle einer Inhaftierung sollten Sie oder ein Angehöriger daher sofort Kontakt mit uns aufnehmen.