Vorladung

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Vorladung

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten. Wie verhalten Sie sich richtig?

Die Vorladung zeigt, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft will Sie deswegen zu einem bestimmten Vorwurf einer Straftat vernehmen. Sie haben als Beschuldiger das Recht zu schweigen und müssen nicht zur Sache aussagen.

Es ist ratsam sofort nach Erhalt der Vorladung Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht aufzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich für unschuldig halten.

Ihr Rechtsbeistand wird der Polizei oder Staatsanwaltschaft mitteilen, dass Sie zum Termin der Vernehmung nicht erscheinen werden und Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann eingeschätzt werden, ob eine Äußerung als Beschuldigter vor den Ermittlungsbehörden sinnvoll ist.

Auf einen Nenner gebracht, gibt es eigentlich nur zwei ganz einfache Sofortmaßnahmen, die grundsätzlich in jedem Fall richtig sind:

1. Schweigen Sie gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft!
2. Telefonieren Sie mit einem im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Bei Fragen zum Thema Vorladung können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.