Verhalten bei Hausdurchsuchungen

Hausdurchsuchungen

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Verhalten bei Hausdurchsuchungen

Sofern Ihre Räumlichkeiten durchsucht werden, sollten Sie die folgenden Grundregeln einhalten: 

  • Beruhigen und keine verbalen oder tätlichen Angriffe auf die Durchsuchungsbeamten verüben.
  • Befragen der Beamten, ob ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vorliegt oder ob eine Durchsuchung wegen Gefahr in Verzug erfolgt.
  • Das Datum des Erlasses des Durchsuchungsbefehls erfragen. Dieser darf nicht älter als maximal sechs Monate sein. Bei Überschreitung der Sechs-Monats-Frist gegenüber dem Leiter der Durchsuchung die sofortige Einstellung der Durchsuchung verlangen.
  • Keinerlei Angaben gegenüber den Durchsuchungsbeamten leisten.
  • Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen verlangen.
  • Keine Gegenstände freiwillig herausgeben. Im Durchsuchungsprotokoll aufnehmen lassen, dass man (sofern erfolgt) der Sicherstellung der Gegenstände widerspricht.
  • Sämtliche sichergestellten bzw. beschlagnahmten Gegenstände so detailliert wie möglich im Protokoll aufführen lassen.

Bei Fragen im Falle einer Hausdurchsuchung können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.