Kosten der Strafverteidigung

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Kosten der Strafverteidigung

Das erste Rechtsanwaltsgespräch wird von uns grundsätzlich nicht berechnet. Sie können sich also zunächst völlig unverbindlich und ohne Kostenrisiko informieren.

Der Aufwand für die eigentliche Strafverteidigung wird dann in der Regel mit einer im Vorfeld vereinbarten Pauschale abgerechnet, deren Höhe Sie in der Erstberatung erfahren und die sich je nach Schwierigkeit und Arbeitsaufwand bemisst. 

In einfacheren Fällen rechnen wir auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Hier liegen die Gebühren je nach Fall und Anzahl der Hauptverhandlungstage bei zirka 500 bis 1000 Euro.

Wenn Sie Fragen zu den Kosten einer Strafverteidigung haben können Sie gerne jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.